AGB des Gerüst & Materialverleihs Simon Kümpel

1. Geltungsbereich

Die Vermietung der Gerüste und Zubehör erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen und den im Auftrag enthaltenen technischen Erfordernissen. Die Verwendung der Mietgegenstände ist ausschließlich in Deutschland zulässig.

2. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Vergütung

Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des umseitigen Auftrags zu dem dort genannten Preis und für die dort genannte Überlassungsdauer zustande. Es gilt Vorkasse vor oder mit Abholung der Mietgegenstände bzw. vor Beginn einer etwaigen Verlängerungsperiode. Spätestens mit Abholung ist auch die im Auftrag genannte Kaution zu zahlen.

Den Transport des Mietgegenstandes übernimmt der Kunde. Er trägt auch das Transportrisiko.

Sollte der Kunde die Überlassungsdauer verlängern wollen, ist er verpflichtet, eine solche mind. 3 Werktage (Mo – Fr) vor Ablauf der vereinbarten Überlassungsdauer in Textform anzufragen und bei Zustimmung unsererseits unmittelbar die mit der Zustimmung übersandten Kosten für den Verlängerungszeitraum zu überweisen.

3. Vertragsinhalt / Pflichten des Kunden

Der Kunde erhält die im Auftrag bezeichneten Gerüstmaterialien für die vereinbarte Überlassungsdauer.

Die Gerüstmaterialien sind ausschließlich für den Privatgebrauch und nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs am im Auftrag genannten Ort zu verwenden.

Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer der Gebrauchsüberlassung sämtliche Vorschriften zur Verkehrssicherungspflicht einzuhalten und die überlassenen Gegenstände ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln.

Die elektronisch übermittelte Aufbauanleitung des Herstellers ist durch den Kunden vollständig einzuhalten. Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

Der Kunde wurde von uns über den sachgemäßen Umgang sowie Gefahren bei Aufbau, Abbau und Nutzung aufgeklärt.

Der Kunde ist verpflichtet, ihn etwaig unterstützende Dritte entsprechend einzuweisen, über die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften zu informieren und für den erforderlichen Versicherungsschutz zu sorgen.

Etwaig erforderliche Genehmigungen oder Einwilligungen zur Nutzung des Grundes Dritter sind vom Kunden vor Aufstellung des Gerüstes einzuholen. Mögliche Gebühren trägt der Kunde.

4. Zustand der Mietgegenstände

Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Kunde muss bei Übernahme des Mietgegenstandes den Zustand sowie die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen und etwaige Monierungen unverzüglich mitteilen.

Der Kunde ist auch während der Nutzung der Gegenstände verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig.

Der Mietgegenstand darf vom Kunden oder von Dritten nicht repariert werden. Reparaturen sind ausschließlich von uns oder einer von uns beauftragten Person oder Firma auszuführen.

Die Reparaturkosten trägt der Kunde, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes von ihm oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu vertreten ist.

Anteilige Mietkosten werden von uns nur zurückgezahlt oder eine Ersatzgestellung auf unsere Kosten erfolgen nur, wenn ein (vorübergehender) Nichtgebrauch durch uns zu vertreten ist.

5. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Wir sind zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht, das Gerüst an einem anderen Ort aufstellt oder den Mietgegenstand Dritten ohne unsere Zustimmung überlässt.

Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

6. Rückgabe und Folgen unsachgemäßer und/oder verspäteter Rückgabe

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Materialien zum vereinbarten Überlassungsende besenrein und unbeschädigt zurückzugeben.

Für einzelne, fehlende Teile hat der Kunde 1 Woche ab Rückgabedatum Zeit, diese nachzusteuern. Die Kosten für den Ersatz von beschädigten und fehlenden Gerüstteilen trägt der Kunde.

Der Kunde trägt auch die Kosten für etwaig erforderliche Reinigungen. Die Reinigung wird mit 9,90€/angefangenem 5min- Intervall berechnet.

In Fällen erforderlicher Ersatzbeschaffung und Reinigung erheben wir zudem jeweils eine ergänzende Aufwandpauschale in Höhe von € 39,00,-.

Wir sind berechtigt, sämtliche hiernach anfallende Zahlungen von der Kaution zum Abzug zu bringen. Etwaig darüberhinausgehende Forderungen unsererseits sind sofort fällig.

7. Haftung

Der Kunde haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.

Der Kunde haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde zu vertreten hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dem Kunden, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.

8. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.